Organspende Teil II

Ein anymer Twitterer poste zu der Widerspruchsregelung von Jens Spahn und Karl Lauterbach folgende drei Gegenargumente, die meines Erachtens den Sachverhalt klar und deutlich beschreiben.

1. Der Mensch ist kein Ersatzteillager für andere Menschen.

2. Kein Mensch hat perse Anrecht auf Organe anderer Menschen.

3. Der Staat hat kein Organ-Verfügungsrecht.

 

Sieh zu diesem Thema auch folgenden Beitrag:

Wenn „Tote“ zum Ersatzteillager werden