BAMF – eine kleine Zusammenfassung

Korruption, Täuschung, Menschenhandel, Asylbetrug!

Der offizielle Vorwurf lautet „bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung“.

Das heißt, die sechs Beschuldigten, darunter die Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen, drei Rechtsanwälte und ein vereidigter Dolmetscher, sollen gezielt Flüchtlinge aus anderen Bundesländern zur Bremer BAMF-Außenstelle gebracht haben, obwohl diese für die Menschen nicht zuständig war. Hierzu seien sogar Busse gemietet worden, um die Antragsteller nach Bremen zu kutschieren, die dort bevorzugt behandelt werden sollten. Man war sich also ziemlich sicher, dass die Anträge dort einen positiven Bescheid erhielten, was ja dann auch eintraf. Insgesamt handle es sich um 4506 Asylanträge und nicht, wie in der Presse kleinredet um 1200 Anträge.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft fügte dem obigen Ermittlungsgrund folgendes hinzu: „Es soll zur Gewährung von Vorteilen gekommen sein – wie genau, ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen.“

Mittlerweile scheint die Innenrevision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) es für erwiesen zu halten, dass die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle Asylbescheide bewusst und aus kriminellen Motiven manipuliert hat. Das berichten die Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland unter Berufung auf einen Bericht der internen Ermittler des Bundesflüchtlingsamtes vom 25. Mai.

Zusammenfassend könne anhand der Sichtung zahlreicher Akten festgestellt werden, dass Ulrike B. über Jahre hinweg in einer unbestimmten Zahl von Verfahren massiv „gegen geltendes Recht und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, sicherheitsrelevante Vorgaben und innerbetriebliche Anweisungen verstoßen hat“, zitiert das Mediennetzwerk aus dem Bericht der BAMF-Innenrevision.

Die Frage wird noch zu klären sein, in wie weit die Anwälte der Asylanten in den kriminellen Handlungen verstrickt sind. Sind sie Anstifter und haben die Leiterin der Behörde bestochen oder wollten sie „nur“ das Beste für ihre Mandanten. Laut NDR sollen die Anwälte aus Bremen, Oldenburg und Hildesheim stammen. Bild am Sonntag nennt sogar Namen.

https://www.google.de/amp/s/m.bild.de/politik/inland/bundesamt-fluechtlinge/skandal-beim-bamf-55477968,view=amp.bildMobile.html  

Interessanterweise wurden von den Rechtsanwälten der Einfachheitshalber Formbriefe verwendet, wohl in der begründeten Annahme, dies würde von der Bremer BAMF-Stelle anstandslos genehmigt. Warum denkt man so? Wohl weil man vorgesorgt hat.

JuraOnline schreibt: „Ausweispapiere seien nicht überprüft worden, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. In den meisten Fällen sei auch die erkennungsdienstliche Behandlung unterblieben. Somit konnte auch nicht festgestellt werden, ob die Flüchtlinge bereits in einem anderen EU-Land Fingerabdrücke abgegeben haben und für einen Asylantrag dorthin hätten zurückgeschickt werden müssen. In den Fällen, in denen es solche Fingerabdrücke doch gab, wurden die Akten zur Seite gelegt – so lange, bis die Fristen für eine Überstellung in ein anderes Land abgelaufen waren.“ (Quelle: https://jura-online.de/blog/2018/04/25/skandal-im-bamf/ )

Siehe auch: https://www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/bestechlich-ermittlungen-gegen-ex-bamf-mitarbeiterin.html 

Und wer trägt die Verantwortung?

Bereits im Oktober 2015 wird das Konzept zur Koordinierung der Flüchtlingshilfe“ beschlossenen. Darin wird Peter Altmaier, der Chef des Bundeskanzleramts, als zentraler Ansprechpartner für die „politische Gesamtkoordinierung aller Aspekte der aktuellen Flüchtlingslage“ benannt.

Zusammen mit dem Konzept hat Altmaier allen Ministern einen Brief geschickt. Darin begründet der CDU-Politiker die Entscheidung so: „Die sich fortlaufend entwickelnde Flüchtlingslage erfordert eine politische Gesamtkoordinierung und weitere organisatorische Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung.“ Bis auf weiteres soll die Flüchtlingspolitik bei jeder Kabinettssitzung besprochen werden.

Damit ist klar, die Bundeskanzlerin hat die Flüchtlingsangelegenheit zur Chefsache erhoben und sie dem damaligen Innenminister Thomas de Maizière entzogen, dem sie eine ausreichende Kompetenz nicht zutraute. Jedoch reicht die Kompetenz von Frau Merkel ebenso wenig aus, wie die BAMF-Affäre beweist, zumal sie seit 2017 von den Missständen in der Bremer Außenstelle des BAMF wusste.

 

Wolfgang Bosbach redet dazu Klartext: „Ich kann mich nur wundern, dass jetzt, im Frühjahr 2018, über Probleme, Pannen und Versäumnisse diskutiert wird, die schon im Herbst 2015 zu erwarten waren“, sagte Bosbach. „Damals war allerdings Willkommenskultur angesagt und wer Bedenken geäußert hat, fand sich schnell in der rechten Ecke wieder.“ (Quelle: Handelsblatt vom 03.06.2018)

 

Ich habe in Jahrzehnten als Beamter schon so manches Tollhaus erlebt. Aber dass es bei Hempels unterm Sofa geordneter zugeht als in einer Bundesbehörde, genannt BAMF, – das hat sogar mich vom Schlitten gehauen. Als wir noch glaubten, wir schaffen das, und an Bahnhöfen Teddybären verteilten, da lag das Kind längst im Brunnen.

Angesichts dieser Tatbestände muss man sich allen Ernstes fragen, wieso alle Parteien im Bundestag außer FDP und AfD einen Untersuchungsauschuss ablehnen. Fürchten jene, es könne noch mehr ans Tageslicht gefördert werden, das dem Vertrauen in die Politik noch mehr schaden würde?