Entlassung von Beamten

Anlässlich des Skandals im BAMF kocht einem nicht nur das Blut hoch, man fragt sich auch, was passiert mit den Schuldigen? Natürlich wird man sich bemühen, keinen einzelnen und eindeutigen Schuldigen ausfindig zu machen. Um die Angelegenheit irgendwann im Sande verlaufen zu lassen, werden die Betroffenen erst einmal versetzt, erhalten dann eine Rüge und vielleicht auch eine Strafe, die dann aber unter dem Maß liegen wird, das eine Entlassung rechtfertigen würde.

Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Dem Otto Normalverbraucher träfe bei vergleichbaren Straftaten unverzüglich und unerbittlich die Härte des Gesetzes. Und den Beamten? Wann endlich werden Beamte für ihre Fehler ernsthaft zur Rechenschaft gezogen???

Für alle Beamten bestehen nach dem BBG folgende Entlassungsgründe:

§ 41 Verlust der Beamtenrechte

(1) Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts

1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn Beamtinnen oder Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt haben.
(2) Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses nach Absatz 1 besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel dürfen nicht weiter geführt werden.
Nach diesem Wortlaut fänden sich sicherlich Anklagepunkte.

 

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