Verlust unserer Meinungsfreiheit

Wie weit die Einschränkung unserer Freiheit, hier bezogen auf die Meinungsfreiheit, führen kann, zeigt ein Entwurf des European Council on Telerance and Reconciliation (ECTR) mit dem Titel: „A EUROPEAN FRAMEWORK NATIONAL STATUTE FOR THE PROMOTION OF TOLERANCE“.

Der ECTR bereitet praktische Empfehlungen für Regierungen und internationale Organisationen vor, um die interreligiösen und interethnischen Beziehungen in Europa zu verbessern.

Der genannte Entwurf sieht in Sektion 2e vor, dass die EU „konkrete Maßnahmen“ ergreift, um Rassismus, Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie und „Anti-Feminismus“ zu ‚eliminieren‘.
Sektion 6c verlangt, dass neue Behörden eingerichtet werden, die dies überwachen.

Sektion 7 fordert, dass Verstöße nicht als einfache, sondern – strafverschärfend – als ‚qualifizierte‘ Straftaten gelten sollen (Raub mit Körperverletzung o.ä.).
Jugendlichen Täter sollen in speziellen Programmen zu einer „Kultur der Toleranz“ umerzogen werden.
Dazu regelt Sektion 8, dass die Vorgaben bereits in den Grundschulen Teil des Unterrichts werden und Sektion 9 schreibt den Radio- und Fernsehsendern Mindestprogrammanteile vor, in denen sie das „Klima der Toleranz“ verbreiten sollen.

Mir scheint, die Medien setzen diese Vorgaben bereits um. Man kann mit Fug und Recht von einem Verlust der Meinungsfreiheit reden und nicht von einem Wandel, zumal das Vorhaben der ECTR einen eklatanten Widerspruch zu der Oxford Deklaration zur Gedanken- und Meinungsfreiheit vom 10. August 2014 darstellt.