Im Dialog zwischen Katholischer Kirche und Freimaurern wird am 5. Juli 1970 auf Schloss Lichtenau in Oberösterreich die danach benannte Erklärung abgegeben.
In der Ehrfurcht vor dem Großen Baumeister des Universums erklären wir:
„Die Freimaurer haben keine gemeinsame Gottesvorstellung. Denn die Freimaurerei ist keine Religion und lehrt keine Religion. Freimaurerei verlangt dogmenlos eine ethische Lebenshaltung und erzieht dazu durch Symbole und Rituale. Die Freimaurer arbeiten brüderlich gebunden in ihren selbständigen Bauhütten (Logen) unter souveränen Großlogen im Glauben an die Bruderkette, die die Erde umspannt. Die Freimaurer huldigen dem Grundsatz der Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit und verwerfen jeden Zwang, der diese Freiheit bedroht. Sie achten jedes aufrichtige Bekenntnis und jede ehrliche Überzeugung. Sie verwerfen jede Diskriminierung Andersdenkender. Die Gesetze der Großlogen der Welt untersagen den Logen die Einmischung in politische und konfessionelle Streitfragen.“
Gerade heute, wo viele Freimaurer eben nicht die Meinung anders Denkender anerkennen, sollte man sich diese Erklärung, ihren Inhalt und Tragweite, vergegenwärtigen. Gleiches gilt für die innere und äußere Freiheit, die Stück für Stück eingeengt wird und wogegen die Freimaurer nichts unternehmen. Wir erdulden die Zwänge, die man uns auferlegt und wehren uns nicht. Als Begründung legt man vordergründig, wie auch falsch, wie ich meine, den letzten Satz der obigen Erklärung oder eine Passage aus den Alten Pflichten aus und stellt sie trotz besseren Wissens über die Grundaufforderung „Geht nun zurück in die Welt, meine Brüder und bewährt euch als Freimaurer! Wehret dem Unrecht, wo es sich zeigt, kehrt niemals der Not und dem Elend den … Es geschehe also, zieht hin in Frieden!“
Wie man es auch drehen und wenden mag, hier dreht es sich um Politik, unser gesamte Alltag wird von der Politik bestimmt, er ist Politik. Und wenn diese Politik es zulässt, dass Unrecht geschieht, dass unsere Freiheit immer mehr beschnitten wird, dann ist es unsere Pflicht, uns zu wehren.