Beamtenstaat

Beamtococcus inflamatus

Deutschland und Europa leiden an einer chronischen Bakterienerkrankung, hervorgerufen durch den Erreger beamtococcus inflamatus, ein Bakterium, das zu den Flagellaten gehört und parasitär lebt.

Klinisches Erscheinungsbild

Taube Beine, Durchblutungsstörungen, Steifheit im Rücken, Nacken- und Kopfschmerzen, Somnolenz, Frustration, Resignation, Depression, Verlangsamung der Bewegungsabläufe und Denkprozesse. Dennoch erfolgt eine ausgeprägte Hybris. Endet in Lethargie und Burn out. Die Symptome steigen mit zunehmendem Alter.

Inkubationszeit

Zwei Wochen bis ein Jahr. Die Ansteckung erfolgt aerogen. Hoch kontagiös. 90 prozentige Erkrankungswahrscheinlichkeit.

Pathogenese

Degeneration des Gehirns mit einseitiger teils extrem fokussierter Sichtweise. Verkümmerung der Nervenbahnen. Verengung der Blutgefäße. Anschwellen des Hirndrucks bei gleichzeitiger Abnahme der Hirnmasse.

Ausbreitung

Weltweit, jedoch nur in Ämtern und Schulen anzutreffen. Befällt alle Altersgruppen.

Das bedeutet

Es fehlt den meisten Beamten an Weitsicht und Fortschrittswillen. Bei 65-70 Prozent Beamten im Deutschen Bundestag sind Verbesserungen kaum zu erwarten. Mit Argusaugen wird auf das eigene Protektorat geachtet. Was soll ihnen schon passieren, sie sind unkündbar und wenn sie aus der Regierung oder aus einem anderen politischen Amt ausscheiden, muss für sie eine alternative beamtete Stelle gefunden werden, ganz im Gegensatz zu einem Selbständigen oder Angestellten, der nach dem Ausscheiden aus einer bezahlten politischen Position erst einmal auf der Straße steht. Nicht nur, dass ein Beamter keine Existenzängste haben muss, nein er hat auch noch nie erlebt, wie schwer es ist, Geld zu verdienen, er hat also durch händische oder geistige Arbeit noch nie erfahren, wie diese mit Geld aufgewogen wird, er hat noch nie einen Mehrwert geschaffen.

Ohne Frage sind Beamte in gewissen Bereichen wichtig, jedoch sollte dem Status eines öffentlichen Dienstes immer Vorrang gegeben werden. Auch ist es nicht einzusehen, dass Beamte immer noch derartige monetäre Sonderstellungen innehaben. Die Zeiten der ständigen Nachteile durch Ortswechsel sind vorbei. Im Gegenteil, Beamten genießen alle möglichen Vorteile, die kein Angestellter je für sich in Anspruch nehmen kann. Auch ist es nicht einzusehen, dass ein Beamter unkündbar ist, wozu und mit welchem Recht? Hat er so viel für das Volk geleistet? Sicherlich gibt es Staatsdiener, die wirklich viel arbeiten, aber wo gibt es das nicht. Dafür sitzen andere nur rum, spielen im Internet, sind krank oder lassen sich wegen „Burn out“ frühzeitig pensionieren. Leistungsbezogene Gehälter sind gefragt. Und wer die Leistung nicht bringt verliert seinen Posten, wie in der Schweiz. Jeder Angestellte muss ständig damit rechnen aufgrund schlechter Leistungen entlassen zu werden, warum nicht auch Beamte?
Und wie ist den Angestellten zu vermitteln, dass sie zukünftig bis zu ihrem 67. Lebensalter arbeiten müssen, während Offiziere der Bundeswehr bereits mit 54 Jahren in Pension gehen?

Ganz zu schweigen zu den Pensionsansprüchen der Beamten. Das IW Köln hat in einer aktuellen Studie Pensionslasten von 1,230 Billionen Euro für die Bundesländer und 809 Milliarden Euro für den Bund (Stichtag 31.12.2019) berechnet.

In einem Bericht aus dem Jahr 2017 beklagt der Sächsische Rechnungshof zum Teil massive Steuerverschwendungen. Besonders rügt die Kontrollbehörde die Ausgaben für höhere politische Beamte wie Staatssekretäre, Präsidenten, Direktoren und Regierungssprecher. Diese hätten sich innerhalb von sieben Jahren verdoppelt und im Schnitt gehen derartige Staatsdiener bereits mit 55 Jahren in Rente.

Eine Ausnahme macht da sicherlich die Polizei, deren Mitarbeiter oft unter Einsatz ihres Lebens für den Bürger tätig werden und daran gemessen eine äußerst geringe Entlohnung erhalten. Hier sollte nachgebessert werden. Zumal Staatsdiener bei der Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erst mit 63 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen dürfen. Offiziere beim Militär schon mit 54.

Für eine positive und zukunftsweisende Europapolitik sind die Beamten ein Hemmschuh, denn sie schaffen es im Europaparlament, das von Beamten nur so strotzt, weder sich auf vernünftige EU-Richtlinien zu einigen noch diese auf schnellstem Wege umzusetzen. Oft sind es nur Kleinigkeiten, wie beim Führerschein, wo sich die einzelnen Behörden querstellen. Dafür mussten über Jahre die Gurken gerade sein und die Rosen dürfen max. 12 Dornen am Stengel tragen. Auch stand zur Diskussion, die weit ausgeschnittenen Dirndl beim Münchner Oktoberfest zu verbieten. Dies sind nur einzelne Beispiele von einer langen Liste unausgegorener Ideen von Beamten. Und der Oberbeamte Edmund Stoiber soll die Bürokratie in Brüssel abbauen helfen. Ob man da nicht den Bock zum Gärtner gemacht hat?

Deshalb sollte man vom Art 137, Abs. 1 GG Gebrauch machen!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 137

(1) Die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in den Ländern und den Gemeinden kann gesetzlich beschränkt werden.