Bedingter Vorsatz

 

Wenn man den Tod von Menschen billigend in Kauf nimmt, wie nennt man das?

Eventualvorsatz = bedingter Vorsatz.

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH 27.10.2015 – 2StR 312/15,  BGH 28.03.1995 – 4 StR 96/95) voraus, dass

 • der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement),

und

 • dass er den Erfolg billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement).

Handelt es sich daher bei der Aufforderung zur Impfung gegen COVID-19 um ein Tötungsdelikt mit bedingtem Vorsatz?

Bedeuten 873 Tote eine „Hochgradige Lebensgefahr“ und damit als Indiz für bedingten Vorsatz?

Zur Prüfung des Wissenselements:

873 Tote sind Fakt und der Verantwortliche hätte dies wissen müssen. Zumindest gehört es zu seiner Sorgfaltspflicht, sich diesbezüglich zu informieren. Das Wissenselement ist daher zu bejahen.

Zur Prüfung des Wollenselements:

  1. War es dem Auftraggeber bei seinem Handeln gleichgültig, ob er dadurch den Tod des Geimpften verursacht?
  2. Hoffte der Auftraggeber darauf, dass der Tod des Geimpften durch seine Anordnung  nicht eintritt?
  3. Konnte der Auftraggeber darauf vertrauen, dass der Erfolg seines Handelns (Tod des Angegriffenen) nicht eintritt?

Die Bejahung von 1 und 2 erfüllt das Wollenselement, 3 nicht.

Zum Fall des Auftraggebers, der die Impfung fordert: Punkt 1 dürfte nicht zutreffen, 2 allerdings schon und 3 ist mit Nein zu beantworten. Das Wollenselement ist demnach zu bejahen.