Ein Gutachten soll dies beweisen. Tut es das?
Laut Bundeszentrale für politische Bildung bedeutet
Rechtsextrem: Umfasst Bestrebungen, die aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind und diese abschaffen wollen.
In dem Gutachten werden nachfolgende Aussagen von Mitgliedern der AfD als rechtsextrem bezeichnet.
Mary Khan; EU Abgeordnete der AfD









Wer glaubt, wir dürften in Deutschland frei unsere Meinung äußern, der irrt.



Wer den Islam toleriert, behauptet, er gehöre zu Deutschland und Kritik am Islam unterbindet, verkennt die Realität.











Also gibt es nach Auffassung des Amtes für Verfassungsschutz keine „Umvolkung“, keinen Bevölkerungsaustausch ?
Auch die nachfolgenden Fakten haben natürlich nichts mit Bevölkerungsaustausch zu tun.
„Der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Zickler hat den Migrantenanteil in Schulen der Landeshauptstadt Dresden erfragt (Drs. 8/2498).
Das Ergebnis: An der 135. Grundschule liegt der Anteil von Migranten in der Klasse 1a bei 77,8 Prozent, in der 1b bei 64,7 % und in der 1c bei 47,4 %, in der 2a bei 68,4 Prozent, der 2b bei 73,7 % und in der 2c und 2d jeweils bei 66,7 Prozent.
An der 122. Grundschule „Am Palitzschhof“ liegen die Werte in den zweiten und dritten Klassen zwischen 70 und 80 Prozent.
An der 16. Grundschule „Josephine“ liegt der Höchstwert bei 88 Prozent, in der 46. Oberschule bei 90,0 Prozent und in der 101. Oberschule gibt es sogar reine Migrantenklassen (100 %).
Dazu erklärt Hans-Jürgen Zickler: „Sollte es so sein, dass ein Großteil dieser Kinder die deutsche Sprache nur mangelhaft spricht, ist zu befürchten, dass ein normaler Unterricht nicht mehr möglich ist. Dadurch entsteht eine Generation von Bildungsverlierern.

Weitere fragwürdige Argumente des Verfassungsschutzes

War es das nicht?
Diktatur: Herrschaft einer einzelnen Person oder Gruppe ohne demokratische Kontrolle.
Totalitär: Eine extreme Form der Diktatur, die alle Lebensbereiche kontrolliert – Politik, Medien, Wirtschaft, Kultur und sogar private Meinungen.
Ich finde, beides traf zu.
Was sagen Juristen zu dem Gutachten des Verfassungsschutzes?


Das Gutachten des Juristen Prof. Dr. Michael Elicker, Staatsrecht-Professor an der Universität des Saarlandes, kommt zu dem entsprechenden Schluss: Der Verfassungsschutz dürfe Äußerungen thüringischer AfD-Landtagsabgeordneter nicht gegen die Partei verwenden. Ausdrücklich gemeint sind damit auch außerparlamentarische Äußerungen, sofern diese „funktional dem Mandat zuzuordnen sind“, heißt es.


Der renommierte Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek sagt: „Das zentrale Argument, auf welches das BfV seine Bewertung der AfD als rechtsextremistisch stützt, ist der ethnisch-kulturelle Volksbegriff oder – wie es jetzt in der Pressemitteilung heißt – das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis…
Richtig ist, dass die AfD davon ausgeht, es gebe ein deutsches Volk im ethnisch-kulturellen Sinne. Das ist nicht verfassungsfeindlich, sondern eine Tatsache. Auch das Grundgesetz geht hiervon aus, wenn es in Artikel 116 von deutschen Volkszugehörigen im Unterschied zu Staatsangehörigen spricht.
Falsch ist hingegen, dass dieses Volksverständnis der AfD impliziere, dass diese Partei Staatsangehörige mit Migrationshintergrund in menschenwürdewidriger Weise benachteiligen und ihnen einen rechtlich abgewerteten Status zuweisen wolle. Das ist eine meiner Kenntnis nach nicht bewiesene Unterstellung. Im Gegenteil hat die AfD sich ausdrücklich dazu bekannt, dass alle Staatsangehörigen die gleichen Rechte haben, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Ein Verfassungsschutz, der mit Unterstellungen arbeitet, um eine politische Partei zu diskreditieren, schützt nicht die Demokratie, sondern schädigt sie.“

Ich halte dieses Gutachten für verleumderisch und weil damit pauschal Millionen von Wählern böswillig verächtlich gemacht werden, für Volksverhetzung.

Aber ein Politiker der CDU darf das anscheinend!
CDU-Politiker Detlef Gürth, einst Präsident des Landtags in Sachsen-Anhalt, stand vor Gericht. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Der Grund: Ein wutgeladener Tweet nach einem tödlichen Messerangriff, in dem Gürth über einen afghanischen Täter schrieb:
„Gut, dass die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen hat.“
„Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“
Wie zu erwarten nahmen Sprachrohre der Kartellparteien diese Einschätzung des Verfassungsschutzes zum Anlass, ein Verbot der Partei zu fordern, sowie die Entlassung von AfD-Mitgliedern aus Ämtern.

Andere beschuldigen die AfD weiterhin als rechtsextrem, obwohl keinerlei Beweise dafür vorliegen.

Und folgende Aussagen werden nicht als staatsfeindlich und als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung angesehen.



Schlussfolgerung
Im Gutachten wird jede Aussage von Mitgliedern der AfD, die sich kritisch gegenüber der Regierung äußert, als gesichert rechtsextrem beurteil! Damit wird das Gutachten zum Werkzeug einer totalitären Regierung und erfüllt meiner Meinung nach den Tatbestand der Volksverhetzung.
