Die Frage ist nur für wen und wann?
Rente mit 60, 65, 70 oder 75 für das gemeine Volk, das ist die Frage, während Beamte schon mit 53 und 55 Jahren in Pension gehen. Was heute noch als Tabu gilt, liegt längst als fertiges Konzept in den Schubladen der Behörden, also der Beamten, die um ihre Pension fürchten. Deutschland als eine der größten Wirtschaftsnationen mit einem Bruttoinlandsprodukt von 3,467 Billionen US Dollar pro Jahr kann es sich nicht leisten, ihren Rentnern einen geruhsamen Lebensabend zu ermöglichen. Zum Vergleich, in der EU und Eurozone wurde im Jahre 2014 ein Bruttoinlandsprodukt von 13,9 Billionen EUR = 15,1 Billionen US-Dollar erwirtschaftet. In den USA des selben Jahres 17,3 Billionen US-Dollar und in China, auch 2014, 10,3 Billionen US-Dollar. Weit abgeschlagen dahinter liegt Russland mit 1,8 Billionen US-Dollar.
Während Rentner immer mehr zur Kasse gebeten werden, seien es Krankenkassenbeiträge, Steuern oder Rentenkürzungen, bleiben 1,85 Millionen deutsche Beamte von Kürzungsmaßnahmen verschont. Das Pensionsniveau der Beamten bleibt bei 71,75 Prozent, während das Rentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent absinken soll. Außerdem berechnet sich die Pension anhand des letzten Einkommens, wenn der Beamte am besten verdient, währenddessen sich die Höhe der Rente nach dem Durchschnittseinkommen im gesamten Erwerbsleben richtet.
Mit welchem Recht, kann, nein, muss man sich fragen? Mit keinem, zumal Beamte während ihrer Arbeitszeit nicht mehr benachteiligt sind wie früher. Im Gegenteil, ein Beamter braucht sich keine Sorgen um seine Zukunft zu machen, er kennt keine Existenzängste und ist ab einer gewissen Arbeitszeit unkündbar. Und damit das auch schön so bleibt, tun Beamte, Zweidrittel der Bundestagsabgeordneten sind Beamte, alles dafür. Durch solche Zugeständnisse den Beamten gegenüber, beliefen sich 2016 die Kosten für Pensionen und Beihilfen zu Arztbehandlungen allein für Bundesbeamte auf 647 Milliarden Euro – ein Plus von 63 Milliarden zum Vorjahr. Also eine Steigerung um 10 Prozent in nur einem Jahr.
Diese Zahlen gelten nur für 298,300 aktive Beamte und 601.500 Versorgungsempfänger. Der Großteil der Beamten ist aber bei den Ländern angestellt – etwa die 1,3 Millionen Lehrer und Polizisten. Wohlweislich veröffentlichen die Länder aber keine Zahlen, um nicht den Unmut gegen Beamte anzustacheln. (Focus online 14.07.2017)
Als Beispiel zur Pension: Ein Lehrer aus Nordrhein-Westfalen, Besoldungsgruppe A13, verheiratet, zwei Kinder, bekommt vor seiner Pension ein Gehalt von 4.918,49 Euro. Sein Ruhegehalt würde bei etwa 3.300 Euro liegen.
Hat hingegen ein Rentner 45 Jahre immer den Durchschnittslohn von derzeit etwa 3.092 Euro, beträgt sein Rentenanspruch knapp 1.485 Euro oder 48 Prozent des Durchschnittslohns.
Auch bei den Hinterbliebenenrenten schneiden Staatsdiener erheblich besser ab. Eine Beamtenwitwe bekommt laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 1.750 Euro Witwengeld, ein Witwer 1.200 Euro. Die gesetzliche Witwenrente fällt deutlich geringer aus: Frauen erhalten im Osten im Schnitt 639 Euro, im Westen 594 Euro. Witwer bekommen 278 Euro (West) und 358 Euro (Ost). (Focus online 13.04.2017)
Berücksichtigt man noch die Kosten für die Flüchtlinge von über 28 Milliarden Euro pro Jahr mit stark steigender Tendenz (für 2017 rechnet man schon mit 70 Milliarden Euro, siehe auch Anhang) und für Hartz IV-Empfänger mit einer Belastung für den Steuerzahler von 918 Milliarden Euro im Jahr 2016 ebenfalls mit steigender Tendenz, ist die Rente mit 70 unabdingbar, wenn man nicht rechtzeitig einen Riegel vorschiebt. Das wollen aber weder Beamte, also auch nicht die Regierung, noch die Sozialhilfeempfänger, denn es lebt sich ja so gut auf Kosten anderer. Verständlich, wenn alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um der arbeitenden Bevölkerung Zahlen und Gründe ihrer Vorgehensweise vorzuenthalten. Es ist ein Kampf um Pfründe, der mit eisernen Bandagen ausgefochten wird. Ein Kampf, den wir verlieren, wenn wir uns nicht erheben gegen dieses Unrecht.
Kein Wunder, wenn viele Rentner aus Verzweiflung zur Flasche greifen.
Anhang
Allein der Bund will bis 2020 zur Versorgung der Flüchtlinge 93,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Da die Bundesländer klagen, allenfalls die Hälfte der Kosten erstattet zu bekommen, wären also jährlich zwischen 30 und 40 Milliarden zu veranschlagen. Unklar bleibt, ob dabei die zusätzlichen Ausgaben für 180 000 neue Kindergartenplätze, 2400 zusätzliche Grundschulen und die zugesagten 15 000 Polizisten eingerechnet sind.
Quelle: https://www.nzz.ch/amp/meinung/kommentare/die-fluechtlingskosten-sind-ein-deutsches-tabuthema-ld.1316333
Siehe auch: